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AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A. Geltungsbereich
A.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Präsenz- und Onlineseminaren, Workshops, Themen- und Infoseminaren oder anderen Leistungen von tierischgutleben mit seinem Vertragspartnerin, nachstehend „Teilnehmerin“ genannt.

 
B. Vertragsgegenstand
B.1 Der Veranstalter tierischgutleben bietet Seminare und fachlichen Austausch rund um die Tiergesundheit an. Die genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von tierischgutleben in seinen Seminarausschreibungen unter anderem auf seiner Homepage tierischgutleben.com und von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

B.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Seminare von tierischgutleben sind Weiterbildungsseminare und dienen der beruflichen und privaten Weiterentwicklung der Teilnehmerinnen. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere übernimmt er nicht die Gewähr, dass der/die Teilnehmerin einen bestimmten Lernerfolg oder ein gewisses Leistungsziel erreicht.

B.3 tierischgutleben bietet sowohl Präsenz-/Online-Seminare, Workshops, Themen- und Infoseminare an. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Webseite tierischgutleben.com.

B.4 Bei Online-Seminaren/Webinaren erbringt tierischgutleben seine Leistung ausschließlich in virtueller Form im Rahmen einer Online-Video-Konferenz/Webinar mittels einer Video/Webinar-Plattform. tierischgutleben stellt dem/der Teilnehmerin vor Beginn der Online-Veranstaltung einen Link zu der entsprechenden Plattform und der gebuchten Veranstaltung zur Verfügung. Für die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen des eigenen Systems trägt der/die Teilnehmerin selbst die Verantwortung. tierischgutleben haftet nicht für technische Probleme des/der Teilnehmersin, die auf eine mangelhafte Systemvoraussetzung des/der Teilnehmersin zurückzuführen sind.
Live-Online-Seminare/Webinare können teilweise aufgezeichnet werden, sofern sich alle Teilnehmerinnen hiermit einverstanden erklären. Es besteht außerdem auch die Möglichkeit, dass Teilnehmerinnen sowohl Kamera als auch Mikrofon ausschalten und ausschließlich die Chat-Funktion nutzen. Hat ein/eine Teilnehmerin technische Probleme, kann er/sie die Aufzeichnung im Nachgang zu dem Online-Seminar einsehen, sofern es aufgezeichnet wurde. Der Aufzeichnungslink steht dem/der Teilnehmerin für 14 Tage zur Verfügung. Im Anschluss ist der Link zu löschen. Die Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Das Herunterladen der Video-Dateien durch den/die Teilnehmerin ist ausdrücklich verboten. Jedwede Speicherung, Veröffentlichung und Verbreitung sind ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen werden auf dem Rechtsweg verfolgt und können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

B.5 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt tierischgutleben seine Leistungen ausschließlich durch persönlichen Unterricht an von ihm und dem/der Dozentenin ausgewählten Seminarorten. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Seminarortes.
Liegen zwingende Gründe vor, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich machen (z.B. Verbote von Präsenzveranstaltungen auf Grund einer Pandemie) hat tierischgutleben das Recht, soweit der Unterrichtsinhalt es zulässt, Präsenzveranstaltungen ausnahmsweise durch Online-Veranstaltung zu ersetzen.

 
C. Zustandekommen des Seminarvertrags
C.1 Der Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Seminar setzt zunächst eine elektronische Anmeldung des/der Teilnehmersin über das Online-Portal von tierischgutleben und/oder seine Online-Webinar-Plattform voraus. Hierdurch wird tierischgutleben das Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet. Dieses Vertragsangebot kann tierischgutleben durch eine E-Mail an den/die Teilnehmerin annehmen.

 
D. Termine
D.1 Der/die Teilnehmerin ist über eine Terminverlegung und den neuen Termin unverzüglich zu unterrichten.

D.2 Sollte die Ansetzung eines Ersatztermins innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht möglich sein oder dieser Termin wegen besonderer betrieblicher Umstände erneut entfallen müssen, sind beide Vertragsparteien zur Stornierung des Vertrages befugt. tierischgutleben wird den/die Teilnehmerin unverzüglich über den endgültigen Wegfall des Seminars informieren.

D.3 Bereits empfangene Leistungen sind in diesem Fall zurückzugeben oder zu erstatten.
D.4 Soweit die für das Seminar geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist dies ein besonderer betrieblicher Umstand, der tierischgutleben und den/die Seminardozenteninnen berechtigt, entsprechend den Punkten D.2 und D.3 zu verfahren. Auch in diesem Fall werden etwaige schon entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet.

 
E. Haftung
E.1 tierischgutleben schließt jegliche Haftung für Unfälle beim Umgang mit Tieren gegenüber dem/der Teilnehmerin aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln oder Unterlassen des Veranstalters wird nicht ausgeschlossen.
E.2 Soweit der/die Teilnehmerin eigenverantwortlich während der Dauer des Seminars in einem Hotel, einer Pension oder einem Privatquartier untergebracht ist, scheidet jegliche Haftung von tierischgutleben für die Unterbringung aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vorliegt.

E.3 Der Wechsel eines/r Dozentenin stellt keinen Mangel des Seminars dar.
E.4 Ein solcher Wechsel berechtigt auch nicht zur Kündigung des Vertrages, Geltendmachung von Schadenersatz oder Minderung der Teilnahmegebühr.
E.5 Die Befolgung der Hausordnung / Stallordnung des/der jeweiligen Dozentenin bei Präsenzseminaren ist für den/die Teilnehmerin während des Seminars verpflichtend. Diese wird dem/der Teilnehmerin jeweils vor Ort bekannt gemacht oder vorab online mitgeteilt.

 
F. Kostenumfang
F.1 Der vereinbarte Seminarpreis beinhaltet lediglich das Recht zur Teilnahme am Seminar.
F.2 Die Reise-/Verpflegungs- und Unterbringungs-/Übernachtungskosten des/der Teilnehmerin während des Seminars sind darin nicht enthalten.
F.3 Die Seminargebühr ist jeweils sofort fällig spätestens jedoch zum 8 Werktag nach Rechnungsstellung. Bei einer Rücklastschrift werden die anfallenden Bankgebühren dem/der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine – Zahlungsverzug – behält sich tierischgutleben vor ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
F.4 Nach dem Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist bis 3 Monate vor Beginn eines Seminars kann der/die Teilnehmerin das Seminar kostenfrei stornieren.
Ab 2 Monate bis 4 Wochen vor Beginn eines Seminars fallen bei Stornierung 50% der Seminarkosten an.
Wird die Stornierung weniger als 4 Wochen vor Seminarbeginn erklärt, fallen 100% der Seminarkosten an.
F.5 Ein Recht auf Umbuchung eines Seminars durch den/die Teilnehmerin besteht grundsätzlich nicht. Sollte tierischgutleben dem Wunsch des/der Teilnehmersin auf Umbuchung eines bereits gebuchten Seminars nachkommen, wird eine Gebühr in Höhe von EUR 25,00 erhoben.

 
G. Allgemeine Teilnahmebedingungen
G.1 Der/die Teilnehmerin verhält sich vertragswidrig, wenn er/sie ungeachtet einer Abmahnung die Seminare nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf des Seminars nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich tierischgutleben vor, den/die Teilnehmerin nach vorheriger Abmahnung von dem Seminar auszuschließen. Die Abmahnung kann durch den/die seminarleitenden Dozentenin oder tierischgutleben in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Dabei ist jeweils zu erklären, worin die Störung besteht und dass die Fortsetzung des Störverhaltens zu einem Ausschluss von der Seminarveranstaltung führen wird. Die Seminargebühr wird in diesem Falle nicht erstattet. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon also unberührt.

G.2 Der/die seminarleitende Dozentin ist gegenüber dem/der Teilnehmerin für die Dauer und im Rahmen des Seminars hinsichtlich des Umgangs mit Tieren weisungsbefugt, ebenfalls hinsichtlich der Form des Unterrichtsablaufs.
G.3 Der/die Teilnehmerin wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Der/die Teilnehmerin sollte vor seiner/ihrer Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines/ihres Vertrauens seine/ihre körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert tierischgutleben nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Eine bei Vertragsschluss noch nicht bekannte Erkrankung oder eine Verletzung des/der Teilnehmersin berechtigt nicht zur Minderung, Nichtleistung oder Rückforderung der vereinbarten Vergütungen oder zur Kündigung des Vertrages. Sein Gesundheitsrisiko trägt der/die Teilnehmerin in allen Fällen einer Erkrankung oder Verletzung selbst.

G.4 Im Übrigen trägt der/die Teilnehmerin auch das Risiko jeder persönlichen Verhinderung aus privaten Gründen selbst, sei es aus familiären, Umzugs-, Schwangerschafts-, urlaubs- oder sonstigen privaten Gründen. Der/die Teilnehmerin hat grundsätzlich für die gesamte Dauer der Seminare zur Verfügung zu stehen. Die Leistungsverpflichtungen gegenüber tierischgutleben werden durch persönliche Verhinderungen nicht beeinträchtigt.
G.5 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

G.6 Der/die Teilnehmerin verpflichtet sich, während des Seminars nicht unter Einfluss von Alkohol, sonstigen Betäubungsmitteln, Beruhigungsmitteln oder sonstigen Medikamenten zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist tierischgutleben oder der/die Dozentin berechtigt, den/die Teilnehmerin von dem Seminar auszuschließen. Die Leistungsverpflichtungen gegenüber tierischgutleben werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon also unberührt.

G.7 Vor einem Seminar muss der/die jeweilige Dozentin und tierischgutleben über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des/der Teilnehmerin informiert werden, welche die Teilnahme beeinträchtigen könnten oder besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern, so dass alle Teilnehmerinnen bestmöglich vor Schaden bewahrt werden können.

G.8 Bei erkennbaren oder mitgeteilten gesundheitlichen Problemen (z.B. Alkoholsuchterkrankung, Drogenmissbrauch, starke schmerzhemmende Medikation, die die Reaktionsfähigkeit erheblich herabsetzt), welche die Sicherheit gefährden, ist tierischgutleben oder der/die Dozentin berechtigt, den/die betreffenden Teilnehmerin im Sicherheitsinteresse von dem Seminar auszuschließen. Ein Rückvergütungsanspruch bezüglich bezahlter Gebühren besteht in diesem Fall nicht. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon also unberührt.

G.9 Der/die Teilnehmerin ist sich der Risiken im Umgang mit Tieren im Allgemeinen, wie auch der Risiken mit unter Behandlung stehenden Tieren voll bewusst und wird entsprechende Verhaltensregeln befolgen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen. Der/die Teilnehmerin hat den Weisungen der Dozenteninnen oder dem Mitarbeiter von tierischgutleben somit Folge zu leisten.

G.10 Der/die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei etwaigen Beanstandungen des Unterrichts, der Unterrichtsräumlichkeiten des/der Dozentenin oder anderen den Vertragsgegenstand beeinträchtigenden Umständen an deren Beseitigung mitzuwirken, um etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. (Als Beispiele für solche Beanstandungen können sein: Heizungsausfall im Winter in den Unterrichtsräumen oder eventuell strafrechtlich relevantes Verhalten von Dozenteninnen). Die Mitwirkungspflicht besteht insofern, als sich der/die Teilnehmerin verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich dem/der Dozentenin und vor allem dem Veranstalter tierischgutleben mitzuteilen. Der/die Dozentin oder Veranstalter tierischgutleben wird baldigst für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich und veranlasst ist. Unterlässt der/die Teilnehmerin schuldhaft, solche Umstände unverzüglich anzuzeigen, so verwirkt er/sie einen Anspruch auf Minderung, Nichtleistung oder Rückforderung der vereinbarten Gebühren.

G.11 Eigene Tiere der Teilnehmerinnen dürfen nach Absprache mit dem/der seminarleitenden Dozentenin und tierischgutleben mitgebracht werden. Der Teilnehmerin muss Eigentümer des Tieres sein. Für diese Tiere muss eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein und die Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Auf dem gesamten Seminargelände des/der Dozentenin herrscht Leinenpflicht. Hunde oder andere vokale Tiere dürfen jedoch nachträglich wieder ausgeschlossen werden, wenn sie den Unterricht durch ständiges Bellen, Jaulen, Pfeifen, Schreien oder aggressivem Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren stören.

 
H. Lehrmaterialen
H.1 Der/die Teilnehmerin darf Handouts/Skripte und/oder anderes Lehrmaterial, welches er/sie im Rahmen des Seminars erhält, nicht vervielfältigen oder weitergeben. Dies gilt auch zwischen den gesamten Teilnehmerinnen aller Seminare von tierischgutleben, sofern diese nicht zeitgleich dasselbe Seminar gebucht haben und nicht hiervon ausgeschlossen sind.
Ohne vorherige Erlaubnis ist es dem/der Teilnehmerin nicht gestattet, das Seminar, Teile daraus oder den/die Dozentenin mit ton- oder bildgebenden Geräten aufzuzeichnen. Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der/die Teilnehmerin zu einer Leistung von Schadenersatz in Höhe von EUR 750.-. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt tierischgutleben bzw. dem/der Dozentenin vorbehalten. Dem/der Teilnehmerin bleibt es jedoch vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

H.2 Bei Seminaren und Online-Seminaren können dem/der Teilnehmerin Seminar begleitende Lehrunterlagen, wenn nicht anders vereinbart, in elektronischer Form zum Download zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung des Lehrmaterials bzw. des Links oder etwaiger Aufzeichnungen im Sinne von Punkt 9.1 ist dem/der Teilnehmerin untersagt. Dies gilt auch zwischen den gesamten Teilnehmerinnen aller Seminare von tierischgutleben, sofern diese nicht zeitgleich dasselbe Seminar gebucht haben und nicht hiervon ausgeschlossen sind. Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der/die Teilnehmerin zu einer Leistung von Schadenersatz/Vertragsstrafe in Höhe von EUR 750.-. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt tierischgutleben bzw. dem/der Dozentenin vorbehalten.

 
I. Teilnahme/Prüfung
I.1 Die Teilnahme an einem Seminar wird dem/der Teilnehmerin schriftlich bestätigt.
I.2 Soll ein Seminar bzw. Seminarreihe gemäß Ausschreibung mit einer internen Prüfung des/der Dozentenin oder tierischgutleben abgeschlossen werden, wird diese bei Bestehen mit einem Zertifikat bestätigt.

 
J. Verschwiegenheitspflicht
Jeder/jede Teilnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle persönlichen Tatsachen und Informationen, auch und insbesondere bezüglich anderer Seminarteilnehmerinnen, zu bewahren, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind. Eine Haftung von tierischgutleben für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch andere Teilnehmerinnen ist ausgeschlossen.

 
K. Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung der Teilnehmerinnen ist verpflichtend und tierischgutleben auf Aufforderung nachzuweisen.

 
L. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist 73230 Kirchheim unter Teck.

 
tierischgutleben
Julia Melanie Hahlweg

Seminare für Tiergesundheit

 
Stand: 01.01.2025

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