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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – tierischgutleben

Präambel / Lesbarkeitsklausel

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB einheitlich die männliche Form (z. B. „der Teilnehmer“, „der Dozent“, „der Veranstalter“) verwendet. Diese Angaben beziehen sich ausdrücklich auf alle Geschlechter (männlich, weiblich, divers) gleichermaßen und stellen keine Wertung dar.

A. Geltungsbereich

A.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Präsenz- und Onlineseminaren, Workshops, Themen- und Infoseminaren sowie allen sonstigen angebotenen Leistungen von tierischgutleben (Inhaberin: Julia Melanie Hahlweg, nachfolgend „Veranstalter“) mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).

B. Vertragsgegenstand, Plattform-Rolle & Videoaufzeichnungen

B.1 Der Veranstalter bietet Seminare, Fortbildungen und den fachlichen Austausch rund um das Thema Tiergesundheit an. Die genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter in den jeweiligen Seminarausschreibungen auf der Homepage tierischgutleben.com sowie in anderen vom Veranstalter genutzten Medien bekannt gegeben.

B.2 Plattform-Klausel (Haftungsabgrenzung): Der Veranstalter betreibt die Plattform tierischgutleben und übernimmt im Rahmen dieses Vertrages ausschließlich die Organisation, die technische Bereitstellung, das Marketing und die administrative Abwicklung der Seminare. Die fachliche, therapeutische und rechtliche Verantwortung für die vermittelten Inhalte, Skripte, Behandlungsempfehlungen sowie die tatsächliche Durchführung der Seminare liegt ausschließlich beim jeweils ausführenden und in der Seminarausschreibung benannten Dozenten. Der Dozent handelt als selbstständiger Kooperationspartner auf eigene Verantwortung; eine Haftung des Veranstalters für fachliche Fehler des Dozenten ist ausgeschlossen.

B.3 Die Seminare des Veranstalters sind reine Weiterbildungsseminare und dienen der beruflichen sowie privaten Weiterentwicklung der Teilnehmer. Der Veranstalter schuldet zu keinem Zeitpunkt einen bestimmten Lernerfolg oder das Erreichen eines spezifischen Leistungsziels durch den Teilnehmer.

B.4 Bei Online-Seminaren erbringt der Veranstalter seine organisatorische Leistung in virtueller Form über eine Online-Video-Konferenzplattform. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer vor Beginn der Online-Veranstaltung einen Zugangslink zur Verfügung. Für die Einhaltung der technischen Mindestvoraussetzungen (stabile Internetverbindung, kompatible Hardware, Kamera und Mikrofon) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen aufseiten des Teilnehmers.

B.5 Regelung für Online-Seminar-Aufzeichnungen und On-Demand-Nutzung:

  1. Dauerhafte On-Demand-Nutzung: Online-Seminare werden standardmäßig per Video und Audio aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen werden vom Veranstalter dauerhaft gespeichert und verarbeitet, um sie im Nachgang als eigenständige, kommerziell vertriebene On-Demand-Seminare über die Plattform des Veranstalters anzubieten.
     

  2. Einwilligung zur Aufzeichnung: Durch die aktive Teilnahme am Online-Seminar mit eingeschalteter Kamera oder aktiviertem Mikrofon (z. B. bei Fragen oder Diskussionen) willigt der Teilnehmer ausdrücklich und unwiderruflich darin ein, dass seine Stimme, sein Bild sowie seine Beiträge aufgezeichnet und vom Veranstalter zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt, kommerziell (insb. zum dauerhaften Weiterverkauf der Aufzeichnung als On-Demand-Seminar) genutzt, vervielfältigt und verwertet werden dürfen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
     

  3. Opt-Out-Möglichkeit: Teilnehmer, die eine Aufzeichnung ihrer Person oder Stimme nicht wünschen, sind verpflichtet, ihre Kamera und ihr Mikrofon während des gesamten Online-Seminars deaktiviert zu lassen und Fragen ausschließlich über die schriftliche Chat-Funktion zu stellen. Zur Anonymisieung des Namens im Chat kann ein Nickname gewählt werden. Der Chatverlauf wird in der späteren On-Demand-Aufzeichnung nicht oder nur in anonymisierter Form dargestellt.
     

  4. Temporärer Zugriff auf die Videoaufzeichnung: Soweit den gebuchten Teilnehmern eines Online-Seminars ein zeitlich begrenzter Zugriff auf die Videoaufzeichnung zur Verfügung gestellt wird, erfolgt dies für den in der jeweiligen Seminarausschreibung angegebenen Zeitraum. Nach Ablauf dieser Frist wird dieser temporäre Zugriff automatisch deaktiviert. Dies berührt den dauerhaften Vertrieb und das Bestehen des On-Demand-Seminars als eigenständiges Produkt des Veranstalters nicht.
     

  5. Urheberschutz der Aufzeichnung: Die Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Das Herunterladen, Mitschneiden (Screencast), Vervielfältigen, Speichern, Veröffentlichen oder die Weitergabe der Videodateien an Dritte ist dem Teilnehmer strengstens untersagt. Jeder Verstoß wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
     

B.6 Bei Präsenzveranstaltungen erfolgt der Unterricht persönlich an den vom Veranstalter und dem Dozenten ausgewählten Seminarorten. Ein Anspruch des Teilnehmers auf einen bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Liegen zwingende Gründe vor, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich machen (z. B. behördliche Verbote, höhere Gewalt), ist der Veranstalter berechtigt, das Präsenzseminar durch ein gleichwertiges Online-Format zu ersetzen, sofern der Unterrichtinhalt dies zulässt.

C. Zustandekommen des Seminarvertrags

C.1 Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt elektronisch über das Buchungsportal des Veranstalters. Mit dem Absenden der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Seminarvertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit dem Versand einer ausdrücklichen Bestätigungs-E-Mail (Annahmeerklärung) durch den Veranstalter zustande.

D. Termine und Absagen

D.1 Der Teilnehmer ist über eine notwendige Terminverlegung und den neuen Termin unverzüglich zu unterrichten.

D.2 Sollte die Ansetzung eines Ersatztermins innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht möglich sein oder der Termin aus besonderen betrieblichen Gründen erneut entfallen müssen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich über den endgültigen Wegfall des Seminars informieren.

D.3 Bereits entrichtete Seminargebühren werden im Falle eines endgültigen Ausfalls oder eines berechtigten Rücktritts unverzüglich und vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

D.4 Wird die für ein Seminar erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, stellt dies einen besonderen betrieblichen Umstand dar, der den Veranstalter berechtigt, das Seminar abzusagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Gebühren werden vollständig erstattet.

E. Haftung

E.1 Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden und Unfälle, insbesondere beim praktischen Umgang mit Tieren im Rahmen von Seminaren, aus, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

E.2 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

E.3 Für die Unterbringung und Verpflegung im Rahmen von Präsenzseminaren ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters für Leistungen von Drittanbietern (z. B. Hotels, Pensionen) ist ausgeschlossen.

E.4 Der Wechsel eines Dozenten stellt keinen Mangel des Seminars dar und berechtigt den Teilnehmer weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung der Seminargebühr oder zur Geltendmachung von Schadensersatz.

E.5 Die Befolgung der am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Haus- und Stallordnung ist für den Teilnehmer verpflichtend. Diese wird dem Teilnehmer jeweils vor Ort bekannt gemacht oder vorab online mitgeteilt.

F. Zahlungsbedingungen und Stornierung

F.1 Der vereinbarte Seminarpreis versteht sich als Endpreis für die Teilnahme am Seminar. Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

F.2 Die Seminargebühr ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren geltend zu machen und den Teilnehmer von der Teilnahme am Seminar auszuschließen, solange die Zahlung nicht vollständig erfolgt ist.

F.3 Stornierungsbedingungen: Nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist kann der Teilnehmer seine Buchung nur nach folgenden Bedingungen schriftlich (per E-Mail ausreichend) stornieren:

  • Bis zu 12 Wochen (3 Monate) vor Seminarbeginn: Die Stornierung ist vollständig kostenfrei.

  • Ab 12 Wochen bis zu 8 Wochen (2 Monate) vor Seminarbeginn: Es fallen 25 % der vereinbarten Seminargebühr an.

  • Ab 8 Wochen bis zu 4 Wochen (28 Tage) vor Seminarbeginn: Es fallen 50 % der vereinbarten Seminargebühr an.

  • Bei weniger als 4 Wochen (28 Tage) vor Seminarbeginn oder bei Nicht-Erscheinen: Es fallen 100 % der vereinbarten Seminargebühr an.
     

  • Sonderregelung für Online-Seminare und Live-Webinare: Erfolgt die Buchung eines Online-Seminars oder Live-Webinars innerhalb von 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, ist eine Stornierung ausgeschlossen und es fallen ab dem Zeitpunkt der Buchung 100 % der Seminargebühr an. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
     

F.4 Umbuchungen: Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Stimmt der Veranstalter einer Umbuchung im Einzelfall kulanzhalber zu, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

G. Allgemeine Teilnahmebedingungen & Mitbringen von Tieren

G.1 Störung des Seminars: Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er trotz Abmahnung den Ablauf des Seminars nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf des Seminars nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen kann der Veranstalter oder der weisungsbefugte Dozent den Teilnehmer unverzüglich vom Seminar ausschließen. Die Seminargebühr wird in diesem Fall nicht erstattet. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.

G.2 Der Dozent ist für die Dauer des Seminars hinsichtlich des fachlichen Ablaufs sowie des Umgangs mit Tieren uneingeschränkt weisungsbefugt.

G.3 Körperliche Anforderungen: Die Teilnahme an praktischen Seminaren kann abhängig vom jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für seine gesundheitliche und körperliche Eignung. Eine bei Vertragsschluss noch nicht bekannte Erkrankung oder eine Verletzung des Teilnehmers berechtigt nicht zur Minderung, Nichtleistung oder Rückforderung der vereinbarten Vergütung oder zur Kündigung des Vertrages. Bekannte gesundheitliche Einschränkungen sind dem Dozenten und dem Veranstalter vor Seminarbeginn mitzuteilen. Sein Gesundheitsrisiko trägt der Teilnehmer selbst.

G.4 Das Risiko einer persönlichen Verhinderung aus privaten Gründen (z. B. durch familiäre Pflichten, Umzug, Schwangerschaft, Urlaub oder sonstige private Gründe) trägt ausschließlich der Teilnehmer; die Leistungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter werden durch persönliche Verhinderungen nicht beeinträchtigt.

G.5 Rauschmittelverbot: Der Teilnehmer verpflichtet sich, während des Seminars nicht unter Einfluss von Alkohol, sonstigen Betäubungsmitteln, Beruhigungsmitteln oder sonstigen Medikamenten zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter oder der Dozent berechtigt, den Teilnehmer vom Seminar auszuschließen. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.

G.6 Mitwirkungspflicht bei Beanstandungen: Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei etwaigen Beanstandungen des Unterrichts, der Unterrichtsräumlichkeiten oder anderen den Vertragsgegenstand beeinträchtigenden Umständen an deren Beseitigung mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich dem Dozenten und dem Veranstalter mitzuteilen. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, solche Umstände unverzüglich anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung, Nichtleistung oder Rückforderung der vereinbarten Gebühren.

G.7 Mitbringen von eigenen Tieren:

  1. Das Mitbringen eigener Tiere zu Präsenzseminaren ist ausnahmslos nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Absprache mit dem ausführenden Dozenten und dem Veranstalter gestattet.
     

  2. Der Teilnehmer muss Eigentümer und Halter des mitgebrachten Tieres sein.
     

  3. Für das Tier muss eine gültige und für die Seminarteilnahme ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen, die auf Verlangen nachzuweisen ist. Das Tier muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
     

  4. Auf dem gesamten Seminargelände gilt für Hunde eine strikte Leinenpflicht.
     

  5. Tierhalterhaftung nach § 833 BGB: Der Teilnehmer bleibt während der gesamten Veranstaltung Tierhalter im Sinne des § 833 BGB und haftet vollumfänglich und verschuldensunabhängig für alle Schäden an Personen, anderen Tieren oder Sachgegenständen, die durch sein mitgebrachtes Tier verursacht werden. Er stellt den Veranstalter und den Dozenten im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
     

  6. Tiere, die den Unterricht durch anhaltendes Bellen, Jaulen, Pfeifen, Schreien oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren beeinträchtigen, können vom Dozenten jederzeit nachträglich vom Seminargelände ausgeschlossen werden.
     

H. Urheberschutz, Seminarunterlagen & differenzierte Vertragsstrafe

H.1 Urheberschutz: Alle dem Teilnehmer ausgehändigten Handouts, Skripte und/oder anderes Lehrmaterial (nachfolgend „Seminarunterlagen“) sowie bereitgestellte Videoaufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Digitalisierung, Einspeisung in KI-Systeme, Veröffentlichung, Weitergabe oder Verbreitung an Dritte (auch an andere Seminarteilnehmer, die nicht zeitgleich dasselbe Seminar gebucht haben) ist strengstens untersagt. Ton- oder Bildaufnahmen während des Seminars durch den Teilnehmer sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung verboten.

H.2 Vertragsstrafe und Schadensersatz

  1. Gegenüber Unternehmen (B2B): Verstößt ein Teilnehmer, der als Unternehmer handelt, schuldhaft gegen die Bestimmungen des Urheberschutzes aus H.1, verpflichtet er sich zur Zahlung einer vertraglichen Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR für jeden einzelnen Fall des Verstoßes unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Veranstalter bzw. dem Dozenten vorbehalten.
     

  2. Gegenüber Verbrauchern (B2C): Verstößt ein Teilnehmer, der als Verbraucher handelt, schuldhaft gegen die Bestimmungen des Urheberschutzes aus H.1, ist er verpflichtet, dem Veranstalter bzw. dem betroffenen Dozenten den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus H.1 unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe vom Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzen ist und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsparteien vereinbaren für diesen Fall eine Obergrenze der Vertragsstrafe von 750,00 EUR pro Verstoß.
     

I. Teilnahmebestätigung und Prüfung

I.1 Die Teilnahme am Seminar wird dem Teilnehmer nach Abschluss schriftlich bestätigt.

I.2 Sofern ein Seminar oder eine Seminarreihe gemäß Ausschreibung mit einer interne Prüfung des Dozenten oder des Veranstalters abschließt, wird bei erfolgreichem Bestehen eine Abschlussbestätigung als Erfolgsnachweis ausgestellt.

J. Verschwiegenheitspflicht

J.1 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt gewordenen persönlichen Tatsachen, Krankheitsfälle von Kundentieren sowie internen Informationen anderer Seminarteilnehmer oder des Dozenten striktes Stillschweigen zu bewahren. Eine Haftung des Veranstalters für eine gegebenenfalls doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch andere Teilnehmer ist ausgeschlossen.

K. Haftpflichtversicherung

K.1 Der Abschluss und das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ist für jeden Teilnehmer während der Dauer des Seminars verpflichtend und dem Veranstalter auf Aufforderung nachzuweisen.

L. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

L.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

L.2 Gerichtsstand Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters in 73230 Kirchheim unter Teck vereinbart.

tierischgutleben
Julia Melanie Hahlweg
Seminare für Tiergesundheit
 
Stand: Juli 2026

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